Helga Schuhmann-Wessolek
Stellv. Vorsitzende des GPA der CDU NRW
Leiterin der Arbeitsgruppe „ Vernetzung der Leistungsbereiche - Kooperationen fördern und
Digitalisierung nutzen“ des GPA NRW
Thesenpapier
Vernetzung der Leistungsbereiche - Kooperationen fördern und Digitalisierung nutzen

1. Der Zugang zu leistungsfähiger und finanzierbarer medizinischer Versorgung für alle
Menschen in Deutschland ist ein politisches Ziel von höchster Priorität.

2. Angesichts eines aufgrund medizinischen Fortschritts wachsenden Angebotes und einer
aufgrund der steigenden Anzahl betagter und hochbetagter Menschen wachsenden Nachfrage
von Leistungen des Gesundheitssystems stellt das Erreichen dieses Ziels eine besondere
Herausforderung dar.

3. Erfolgsversprechende Strategie zur nachhaltigen Zukunftssicherung einer leistungsfähigen
medizinischen Versorgung für alle Menschen ist die Steigerung von Effektivität und Effizienz durch
Ausschöpfung synergetischer Effekte aufgrund besserer Vernetzung unterschiedlicher
Leistungsbereiche.

4. Zwei besonders wichtige Möglichkeiten zur Vernetzung von Leistungsbereichen sind der
Auf- und Ausbau von Kooperationen und die Nutzung von Digitalisierung.

5. Möglichkeiten zum Auf- und Ausbau von Kooperationen bieten sich insbesondere durch
Verringerung der in Deutschland historisch gewachsenen Trennung von ambulantem und
stationärem Versorgungssektor.

Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen ambulant tätigen Medizinern und
Krankenhausärzten/Pflegekräften kann gestärkt werden durch sektorübergreifende
Versorgungsmodelle ( z.B. Integrierte Versorgung, Homecare).

Durch Weiterentwicklung der nicht-ärztlichen Berufsbilder in den Gesundheitsberufen kann die
Delegation ärztlicher Leistungen erweitert werden.

Durch eine sektorübergreifende Versorgungsplanung auf Basis von Raumordnung, Epidemiologie
und Sozioökonomie können ambulante und stationäre Versorgungskapazitäten und die Angebote
der Notfallversorgung besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden.

Für vergleichbare ambulante und stationäre Leistungen können einheitliche Vergütungen als
leistungsbezogene Behandlungspauschalen entwickelt werden.

6. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens eröffnet umfangreiche Möglichkeiten zur
Optimierung von medizinischer Versorgung und Forschung.

Die digitale Vernetzung von Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern, Rehakliniken und
Pflegeeinrichtungen, Kranken- und Pflegeversicherungen und anderen Akteuren des
Gesundheitssystems benötigt eine Telematikinfrastruktur mit sicherem Datentransfer und
funktionierenden Schnittstellen. Erforderliche Regelungen werden durch ein E-Health-Gesetz
getroffen.

Medizinische Informationen müssen schnell und zuverlässig dort verfügbar sein, wo sie im
Versorgungssystem benötigt werden. Voraussetzung ist die elektronische Patientenakte, die alle
Gesundheitsdaten eines Patienten in strukturierter Form zusammenführt. Eine derartige
Patientenakte muß flächendeckend für alle Menschen verfügbar sein.

Die Möglichkeiten der Telemedizin verbessern die Versorgung, insbesondere für Menschen in
abgelegenen Gebieten und/oder mit eingeschränkter Mobilität.

Die in Deutschland bisher nur eingeschränkt erlaubte telemedizinische Behandlung muß erweitert
und mit passenden Vergütungsmodellen versehen werden.

Vorrangige politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
Digitalisierung des Gesundheitswesens so zu gestalten, daß alle Menschen vom digitalen
Fortschritt profitieren können und dabei der Patient immer „ Herr seiner Daten“ bleibt und
informationell selbstbestimmt entscheidet, wem er welche Daten verfügbar macht.

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