Berlin, 12.11.2016. "Korruption ist kein Massenphänomen", so die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf der Tagung -Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen- der Bundesärztekammer (BÄK). Keine der bisher zulässigen Leistungsbeziehungen oder Kooperationen seien mit dem neuen Gesetz unzulässig geworden. Man sollte diese aber auf strafrechtliche Risiken prüfen. Das sei auch eine Aufgabe der Ärztekammern. 

BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery sieht das Anti-Korruptionsgesetz auch als Schutzmaßnahme für die vielen ehrlichen Kollegen: „Diese Kollegen brauchen verlässliche Informationen. Und die wollen wir ihnen geben.“

Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht zur Tagung. Die Vorträge der Referenten sind dort ebenfalls einsehbar. (mg)

(Quelle: Webseite Bundesärztekammer, zuletzt besucht am 17.11.2016)

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